Register: Tipps für Buchrezensionen

Das Salz in der Suppe

Porträt Jochen Fassbender

Jochen Fassbender, erfahrener Indexer und treibende Kraft im Deutschen Netzwerk der Indexer, findet, dass alle nichtbelletristischen Werke ein Register enthalten sollten. Und dass dieses viel zu selten in Rezensionen gewürdigt wird. Mit seinem Beitrag möchte er Rezensentinnen und Rezensenten anregen, genau hinzusehen, was hinten im Buch steht, und es anhand einiger einfacher Kriterien zu bewerten.

Was ist eine Registerrezension?

Eine Registerrezension ist die kritische Besprechung eines Registers (auch Index genannt) zu einem Werk (hier insbesondere Buch). Derartige Rezensionen kommen in zwei Formen vor: 1. Eine Rezension, die sich hauptsächlich mit dem Register selbst beschäftigt, oder 2. eine Rezension als Teil einer Buchrezension.

Erstere sind eher Fachleuten (Indexerinnen und Indexern) vorbehalten; Beispiele finden sich in Fachzeitschriften wie The Indexer oder auf Websites wie die der Fachgruppe Deutsches Netzwerk der Indexer (DNI).

Die Rezension als Teil einer generellen Buchrezension sollte zumindest einen Absatz über das Register enthalten. Sie ist auch für diejenigen Buchrezensenten gedacht, die nur bedingt über Fachkenntnisse zur Registererstellung verfügen, aber dennoch etwas mehr als den Satz »Das Buch enthält ein Register« schreiben möchten.

Wozu Registerrezensionen?

Hauptmotiv ist die Einschätzung von Art, Umfang und Qualität von Registern. Dies kann Interessenten die Entscheidung erleichtern, die mit einem bestimmten Titel liebäugeln oder vor der Auswahl mehrerer Werke zum gleichen Thema stehen. Das Werk mit einem guten Register sollte selbstverständlich das Rennen machen.

Verschiedene Arten von Registern

Wie gehe ich beim Rezensieren eines Registers vor? Zunächst einmal ist die Art des Registers wichtig. Prinzipiell sollten alle nichtbelletristischen Werke – vom wissenschaftlichen Werk bis zum Ratgeber – über ein Register verfügen, das alle Themen abdeckt, sprich: Auch wenn nur Register drübersteht, sollte es sich um ein Sachregister handeln.

Insbesondere in geschichtlichen Werken oder Biografien schummeln sich hierzulande viele Verlage an ihrer Leserschaft vorbei, wenn das Buch nur ein Personenregister enthält. Dabei besteht Geschichte oder das Leben einer Person aus so viel mehr als nur Personen – nämlich aus Geschehnissen, Organisationen, Objekten, Zuständen und so weiter. Reine Personenregister sind daher eine Unsitte und ganz klar zu kritisieren!

Umfang von Registern

Ist das Register etwa kürzer als das Inhaltsverzeichnis? Das wäre ein schlechtes Omen, denn Register sollen viel mehr Details als Inhaltsverzeichnisse enthalten und daher auch umfangreicher als Letztere sein.

Die Indexing-Fachliteratur empfiehlt einen Registeranteil von etwa 4 bis 5 % (bei Nachschlagewerken auch mehr) zum inhaltlichen Teil. Beispiel: Bei einem Buch mit 300 inhaltlichen Seiten sollte ein (standardmäßig zweispaltiges) Register etwa 12 bis 15 Seiten Länge aufweisen.

Qualität von Registern

Der schlimmste Fehler in Registern sind sogenannte Seitenozeane mit zum Beispiel 30, 50 oder 100 Seitenangaben hinter Registereinträgen. In solchen Fällen müssen Untereinträge gebildet werden, die die Kontexte des Haupteintrags differenzieren und die Anzahl der Seitenangaben begrenzen (möglichst nicht mehr als ein halbes Dutzend pro Untereintrag). Seitenozeane verdienen auf jeden Fall maximale Minuspunkte!

Seitenangaben sollten übrigens nicht nur aus einzelnen Seitenzahlen bestehen, sondern auch aus Bereichen (z. B. 52–57) für solche Themen, die über mehrere Seiten gehen; ein Bereich gilt dabei als eine Angabe.

In einem Register müssen auch Querverweise auftauchen, die die Navigation innerhalb desselben erleichtern. Dabei kontrollieren siehe-Verweise Synonyme, während siehe auch-Verweise auf speziellere oder verwandte Einträge hinweisen.

Registerrezensenten sind zudem gut beraten, einige Stichproben im Text zu machen: Zufällig aufgeschlagene Textstellen anlesen und schauen, ob diese Themen im Register abgedeckt sind. Beiläufige Erwähnungen sollen dabei nicht im Register erscheinen. Laufen mehrere Proben ins Leere, ist das ein Anzeichen für ein unvollständiges Register.

Ein Register dient der Auffindbarkeit aller wesentlich diskutierten Themen. Es sollte sich ganz hinten im Werk befinden, also selbst ebenfalls leicht auffindbar sein. Es muss sich außerdem leicht handhaben lassen und darf nicht durch ein umständliches Layout oder ungeeignete Typografie eingeschränkt sein. Ein hervorragendes Register kann durch ein mieses Layout verhunzt werden. Andererseits kann sich hinter einem hübschen Layout ein Register voller Fehler verbergen. Daher bitte nicht optisch täuschen lassen!

 

Veranstaltungstipp:

Frankfurt International Indexing Conference 2016 auf der Frankfurter Buchmesse, 20. Oktober 2016

 

Zum Weiterlesen:

»Die Kunst des Indexierens: Interview mit Jochen Fassbender«, in: Federwelt 4/2010
Marion Voigt, »Alle Register ziehen«, in: Börsenblatt, 7/2007

 

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aus: Harald-Alexander Korp, Macht Lachen schön?, HCD Verlag, 2014

Fotos: Jochen Fassbender

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